Wer kann um Wohnbauförderung ansuchen?

Jeder österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, darf um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind hierbei gleichgestellt mit  österreichischen  Staatsbürgern. Gefördert wird nur ein Hauptwohnsitz. Für ein Wochenendhaus gibt es keine Unterstützung. Mit stichprobenartigen Kontrollen vor Ort überzeugen sich  Landesbeamte, ob das Haus oder die Wohnung auch wirklich spätestens sechs Monate nach Fertigstellung "ständig genutzt" wird. Wohnbauförderung ist Landessache

Wohnbauförderung ist Landessache

Die Länder gewähren entweder ein besonders günstiges Darlehen, helfen mit Annuitäten- und Zinsenzuschüssen bei der Rückzahlung eines Kredites oder geben einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss. Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen - und das nicht nur in der Höhe der Förderung, sondern auch bei den Einkommensgrenzen sowie bei der Art der Förderung.Wohnbauförderung ist Landessache

Quelle: wohnen.at 
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de