Zahlung nach Baufortschritt

60 % Zahlung nach Baufortschritt:
40 % zum Ende der Rohbaufertigstellung

Davon:

8 % nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
3 % nach Rohinstallation der Heizungsanlagen
3 % nach Rohinstallation der Sanitäranlagen
3 % nach Rohinstallation der Elektroanlagen
10 % nach Fenstereinbau einschließlich Verglasung
6 % nach Anbrinung des Innenputzes (ohne Beiputzarbeiten)
3 % nach Einbringen des Estrichs
5 % nach vollständiger Fertigstellung4 % nach Fliesenarbeiten
12 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
3 % nach Ende der Fassadenarbeiten

Bauträger dürfen diese 12 Einzelschritte zu insgesamt sieben Raten zusammenfassen.

 

Zahlung nach erbrachter Leistung

Der Bauherr zieht einen unabhängigen Sachverständiger zu (Voraussetzung), der die einzelnen Bauabschnitte abnimmt und bestätigt.

zum Beispiel:

  • Keller / Bodenplatte / Rohbau mit Dachflächen / Fenster
  • Heizung / Sanitär / Elektroinstallation
  • Innenarbeiten / Estrich / Innenputz / Fliesenarbeiten
  • Außenarbeiten / Fassade / Besitzerübergabe

Werden diese Bauabschnitte bestätigt, so erfolgt der Geldfluss.

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