Zahlung nach erbrachter Leistung

Der Bauherr zieht einen unabhängigen Sachverständiger zu (Voraussetzung), der die einzelnen Bauabschnitte abnimmt und bestätigt.

zum Beispiel:

  • Keller / Bodenplatte / Rohbau mit Dachflächen / Fenster
  • Heizung / Sanitär / Elektroinstallation
  • Innenarbeiten / Estrich / Innenputz / Fliesenarbeiten
  • Außenarbeiten / Fassade / Besitzerübergabe

Werden diese Bauabschnitte bestätigt, so erfolgt der Geldfluss.

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