Zahlung nach erbrachter Leistung
Der Bauherr zieht einen unabhängigen Sachverständiger zu (Voraussetzung), der die einzelnen Bauabschnitte abnimmt und bestätigt.
zum Beispiel:
- Keller / Bodenplatte / Rohbau mit Dachflächen / Fenster
- Heizung / Sanitär / Elektroinstallation
- Innenarbeiten / Estrich / Innenputz / Fliesenarbeiten
- Außenarbeiten / Fassade / Besitzerübergabe
Werden diese Bauabschnitte bestätigt, so erfolgt der Geldfluss.